Aus
den Informationsblättern des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei:
Wie
kann ich meinen Aufenthalt als Tourist in der Türkei verlängern
?
Grundsätzlich
dürfen Sie sich als Tourist ohne besondere Aufenthaltserlaubnis bis
zu 90 Tagen nach Ihrer Einreise in der Türkei aufhalten (das sind
nicht immer genau 3 Monate !).
Diese Erlaubnis
kann auf Ihren Antrag hin von der zuständigen türkischen Behörde
auf höchstens weitere drei Monate verlängert werden. Zur Antragstellung
gehen Sie bitte vor Ablauf der Frist von 90 Tagen zur Ausländerpolizei
(Yabancilar Subesi) im Direktorium für Sicherheit (Emniyet Müdürlügü)
in Uncali - Antalya ( Tel.227 96 07 ) und bitten dort um Verlängerung
Ihrer Aufenthaltsgenehmigung.
Beim
ersten Besuch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Beleg über
den Tausch von US $ 300,-( oder entsprechende DM ) in türkische
Lira. Der Umtauschbeleg von der Bank oder Wechselstube muß unbedingt
mit dem Vor- und Familiennamen des Antragstellers versehen sein.
Dieser Beleg dient dem Nachweis, dass Sie Ihren
Lebensunterhalt auf legale Weise bestreiten und nicht durch Ausübung
einer Erwerbstätigkeit.
- 4 Passbilder
- Fotokopie
des gültigen Reisepasses. Ihr deutscher Personalausweis reicht
nicht aus. Sollten Sie mit dem deutschen Personalausweis eingereist
sein, müssten Sie zuvor beim Vizekonsulat einen deutschen Reisepass
beantragen. Bitte planen Sie dafür einige Tage Bearbeitungszeit
ein.
- Geld für
die Bezahlung der Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
(blaues Heftchen). (per November 1999 waren das TL 10.000.000, das sind
etwa DM 40.-)
- So ausgestattet
wenden Sie sich bitte im ersten Stock an Frau Hilal Kapici, die deutsch
spricht, und die Ihnen ein Formular aushändigen wird. Das ausgefüllte
Formular mit den Unterlagen geben Sie Frau Kapici, die Ihnen dann eine
Art Quittung gibt, die Sie zur Abholung Ihrer Aufenthaltserlaubnis unbedingt
mitbringen müssen.
Vor Abholung ist
es zweckmäßig, sich telefonisch zu erkundigen, ob die Aufenthaltserlaubnis
tatsächlich fertig ist. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß
etwa 2 Arbeitstage. Vor der Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis müssen
Sie noch eine Steuer entrichten. Die Annahmestelle für die Steuer befindet
sich im Gebäude der Sicherheitsdirektion. Die Steuer betrug im November
99 etwa 22 Millionen TL, also ungefähr DM 100.- Gegen Vorlage der Quittung
über die Zahlung der Steuer bekommen Sie dann bei der Yabancilar Subesi
Ihre Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt. |