Wichtiges für Ausländer in der Türkei:

Wohnsitz:
Ein Deutscher, der seinen Wohnsitz im Ausland gemeldet hat, bekommt keinen Personalausweis mehr, wird beim deutschen Finanzamt nicht mehr geführt, darf nur noch auf Bundesebene wählen. Der einzige deutsche staatliche Ansprechpartner des Auslandsdeutschen ist das Konsulat. Es ist auch nicht möglich, nur den 2. Wohnsitz ins Ausland zu verlegen bzw. den 2. Wohnsitz in Deutschland zu belassen - nur entweder Ausland oder Inland.

Aufenthaltsrecht in der Türkei für Ausländer:
Das normale Touristenvisum für Deutsche durch Vorlage des Reisepasses beinhaltet ein 3monatiges Bleiberecht. Viele "erneuern" dieses Visum durch einen kurzen Ausflug in ein Nachbarland. Aufenthaltsgenehmigungen werden unproblematisch für Ehepartner von Türken erstellt oder wenn sie einer Berufstätigkeit in der Türkei nachgehen - allerdings natürlich nur bei offiziellen Jobs mit Arbeitsgenehmigung.
Im letzteren Falle muss der Antrag beim türkischen Konsulat in Deutschland gestellt werden, im ersteren bei der Ausländerbehörde in der Türkei. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen gibt es nicht, sie werden längstenfalls für 5 Jahre erteilt, dann muß wieder ein neuer Antrag gestellt werden.

Zoll:
Ausländische Ehefrauen von Türken haben bis zu 6 Monate nach der Heirat das Recht, ihre "Mitgift", also den Hausrat, zollfrei einzuführen. Wer in der Türkei offiziell arbeitet, darf seine Sachen auch mitbringen - allerdings nur für die Dauer des Jobs/des Aufenthalts.

Immobilieneigentum:
Ausländer können außer in militärischen Sperrgebieten und in Dörfern Grundeigentum erwerben - vorher ist eine Bescheinigung erforderlich, dass das Grundstück nicht in besagtem militärischen Sperrgebiet liegt.

Arbeitsgenehmigung:
Die Arbeitsgenehmigung für Ausländer in der Türkei ist ein äusserst kompliziertes Kapitel, sie ist anders als in Deutschland auf die Arbeitsstelle beschränkt, muß von der Firma beantragt werden und wird nur sehr problematisch erteilt. Die besten Chancen bestehen noch bei deutschen Firmen in der Türkei, die nachweisen können, dass sie Ausländer beschäftigen müssen.
Zudem gibt es eine Liste der für Ausländer verbotenen Berufe, in der auch so gängige Berufe wie Krankenschwester, Reiseführer, Arzt und Makler aufgelistet sind.

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