Wichtiges
für Ausländer in der Türkei:
Wohnsitz:
Ein Deutscher, der seinen Wohnsitz im Ausland gemeldet hat, bekommt keinen
Personalausweis mehr, wird beim deutschen Finanzamt nicht mehr geführt,
darf nur noch auf Bundesebene wählen. Der einzige deutsche staatliche
Ansprechpartner des Auslandsdeutschen ist das Konsulat. Es ist auch nicht
möglich, nur den 2. Wohnsitz ins Ausland zu verlegen bzw. den 2.
Wohnsitz in Deutschland zu belassen - nur entweder Ausland oder Inland.
Aufenthaltsrecht
in der Türkei für Ausländer:
Das normale Touristenvisum für Deutsche durch Vorlage des Reisepasses
beinhaltet ein 3monatiges Bleiberecht. Viele "erneuern" dieses
Visum durch einen kurzen Ausflug in ein Nachbarland. Aufenthaltsgenehmigungen
werden unproblematisch für Ehepartner von Türken erstellt oder
wenn sie einer Berufstätigkeit in der Türkei nachgehen - allerdings
natürlich nur bei offiziellen Jobs mit Arbeitsgenehmigung.
Im letzteren Falle muss der Antrag beim türkischen Konsulat in Deutschland
gestellt werden, im ersteren bei der Ausländerbehörde in der
Türkei. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen gibt es nicht, sie
werden längstenfalls für 5 Jahre erteilt, dann muß wieder
ein neuer Antrag gestellt werden.
Zoll:
Ausländische Ehefrauen von Türken haben bis zu 6 Monate nach
der Heirat das Recht, ihre "Mitgift", also den Hausrat, zollfrei
einzuführen. Wer in der Türkei offiziell arbeitet, darf seine
Sachen auch mitbringen - allerdings nur für die Dauer des Jobs/des
Aufenthalts.
Immobilieneigentum:
Ausländer können außer in militärischen Sperrgebieten
und in Dörfern Grundeigentum erwerben - vorher ist eine Bescheinigung
erforderlich, dass das Grundstück nicht in besagtem militärischen
Sperrgebiet liegt.
Arbeitsgenehmigung:
Die Arbeitsgenehmigung für Ausländer in der Türkei ist
ein äusserst kompliziertes Kapitel, sie ist anders als in Deutschland
auf die Arbeitsstelle beschränkt, muß von der Firma beantragt
werden und wird nur sehr problematisch erteilt. Die besten Chancen bestehen
noch bei deutschen Firmen in der Türkei, die nachweisen können,
dass sie Ausländer beschäftigen müssen.
Zudem gibt es eine Liste der für Ausländer
verbotenen Berufe, in der auch so gängige Berufe wie Krankenschwester,
Reiseführer, Arzt und Makler aufgelistet sind.
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