Aus den Informationsblättern
des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei:
Merkblatt
über die zur Visumsbeantragung erforderlichen Unterlagen
1. Aufenthalte
bis zu höchstens drei Monaten
Bei der Beantragung
eines solchen Visums müssen Sie grundsätzlich folgendes vorlegen
- Reisepass, der
mindestens bis 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig
ist
- 2 Passfotos
- ein vollständig
ausgefülltes Antragsformular
Je nach Aufenthaltszweck
sind noch folgende Unterlagen erforderlich, die jeweils im Original und
Fotokopie vorgelegt werden müssen.
A. Für Geschäftsreisen
1.) Firmeninhaber
und Zeichnungsbefugte
- aktueller Auszug
aus dem Kammerregister
- Steuerkarte
- Unterschriftszirkular
- Handelsregisterblatt
- Einladungsschreiben
der Firma in Deutschland
2.) Angestellte müssen
neben den unter A 1) genannten Unterlagen noch zusätzlich
folgendes vorlegen
:
- Schreiben der
Firma über Tätigkeit, Beauftragung zur Geschäftsreise
und Kostenübernahme
- Anzeige über
Sozialversicherungsbeginn
- Internationaler
Krankenschein
B. Für Besuchsreisen
Grundsätzlich
ist eine Einladung / Verpflichtungserklärung gemäß §
84 Ausländergesetz aus Deutschland erforderlich. Außer dieser
Einladung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden
1.) Angestellte
und Arbeiter ( SSK - versichert )
- Arbeitsbescheinigung
- Urlaubsbescheinigung
- Anzeige über
Sozialversicherungsbeginn
- Internationaler
Krankenschein
- Unterschriftszirkular
des Arbeitgebers
2.) Beamte
- Bescheinigung
über die Beauftragung mit Angabe der Urlaubszeiten
3.) Rentner
4.) Landwirte
- Auszug aus der
Landwirtschaftskammer
- Amtliche Urkunde(n)
über Grundbesitz
5.) Studenten
- Studienbescheinigung
- Nachweis über
Sicherung des Lebensunterhalts
6.) Saisonal Beschäftigte
- Nachweis über
die Sozialversicherung der letzten drei Jahre
- Arbeitsbescheinigung
- Urlaubsbescheinigung
- Unterschriftszirkular
des Arbeitgebers
7.) Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren zum Besuch bei den Eltern
- Nachweis des Aufenthaltsstatus
der Eltern ( z.B. Fotokopie der Reisepässe )
- Schulbescheinigung
-
Eine Einladung / Verpflichtungserklärung
gemäß § 84 Ausländergesetz aus Deutschland ist in diesen
Fällen nicht erforderlich !
8.) Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren zum Besuch bei Dritten
- Schulbescheinigung
- Nachweis der Erwerbstätigkeit
der Eltern
9.) Ehefrauen, die
nicht berufstätig sind, müssen die entsprechenden unterlagen des
Ehemannes vorlegen.
10.) Transitvisum
- Visum des Ziellandes
- Flugticket
2. Für Aufenthalte
über drei Monate oder zur Arbeitsaufnahme
Bitte füllen
Sie 2 weiße Anträge sorgfältig aus und bringen Sie alle
Unterlagen zur Vorsprache mit, da Ihr Antrag andernfalls leider nicht
in Bearbeitung genommen werden kann.
3. Visum zum Zwecke
der Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland
- gültiger
Reisepaß
- 2 Paßfotos
- Ehefähigkeitszeugnis
mit Zuständigkeitsbescheinigung nebst Fotokopie
- Bei Kindern /
Vorehen: Nüfus Kayit Örnegi und ggf. Scheidungsurteil (Bosanma
ilami)
4. Visum zum Zwecke
der Familienzusammenführung nach Heirat in der Türkei
- gültiger
Reisepaß
- 2 Paßfotos
- internationale
Heiratsurkunde (Uluslararasi Aile C+zdani) in Original nebst Fotokopie
- Bei Kindern /
Vorehen: Nüfus Kayit Örnegi und ggf. Scheidungsurteil (Bosanma
ilami)
5. Visum zum Zwecke
des Studiums in der Bundesrepublik Deutschland
- gültiger
Reisepaß
- 2 Paßfotos
- Studienbescheinigung
/ Abschlussdiplom der türkischen Universität
- Bescheinigung
der deutschen Universität über das Vorliegen eines Antrages
auf Zulassung zum Studium oder Zulassungsbescheid / Bescheinigung über
die Aufnahme an einem Studienkolleg
- Kostenübernahmeerklärung
für die Dauer des Studiums durch in der Bundesrepublik Deutschland
lebende Personen
Das Generalkonsulat behält
sich vor, noch weitere Unterlagen nachzufordern. Auch bei Vorlage aller
erbetenen Unterlagen kann der Visumsantrag abgelehnt werden. Das Generalkonsulat
kann nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare annehmen. Bitte
bedenken Sie, dass alle Unterlagen, die nicht im Generalkonsulat verbleiben
sollen, im Original und in Fotokopie (diese verbleibt dann im Generalkonsulat)
vorgelegt werden müssen.
Anmerkung der
Webmaster: Hier handelt es sich wirklich jeweils um die MINDESTENS
vorzulegenden Dokumente. Genaue Angaben zu meist geforderten Unterlagen
in den jeweiligen Rubriken nachschauen. Natürlich können wir
keinerlei Garantien geben. Wir versuchen die Angelegenheit nur zu erleichtern.
Über weitergehende
Tips und Berichte sind wir dankbar!!!!!!
|