Aus den Informationsblättern des Deutschen Generalkonsulats in der Türkei:

Merkblatt über die zur Visumsbeantragung erforderlichen Unterlagen

1. Aufenthalte bis zu höchstens drei Monaten

Bei der Beantragung eines solchen Visums müssen Sie grundsätzlich folgendes vorlegen

  • Reisepass, der mindestens bis 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist
  • 2 Passfotos
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
Je nach Aufenthaltszweck sind noch folgende Unterlagen erforderlich, die jeweils im Original und Fotokopie vorgelegt werden müssen.

A. Für Geschäftsreisen

1.) Firmeninhaber und Zeichnungsbefugte

  • aktueller Auszug aus dem Kammerregister
  • Steuerkarte
  • Unterschriftszirkular
  • Handelsregisterblatt
  • Einladungsschreiben der Firma in Deutschland
2.) Angestellte müssen neben den unter A 1) genannten Unterlagen noch zusätzlich

folgendes vorlegen :

  • Schreiben der Firma über Tätigkeit, Beauftragung zur Geschäftsreise und Kostenübernahme
  • Anzeige über Sozialversicherungsbeginn
  • Internationaler Krankenschein
B. Für Besuchsreisen

Grundsätzlich ist eine Einladung / Verpflichtungserklärung gemäß § 84 Ausländergesetz aus Deutschland erforderlich. Außer dieser Einladung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden

1.) Angestellte und Arbeiter ( SSK - versichert )

  • Arbeitsbescheinigung
  • Urlaubsbescheinigung
  • Anzeige über Sozialversicherungsbeginn
  • Internationaler Krankenschein
  • Unterschriftszirkular des Arbeitgebers
2.) Beamte
  • Bescheinigung über die Beauftragung mit Angabe der Urlaubszeiten
3.) Rentner
  • Rentennachweis
4.) Landwirte
  • Auszug aus der Landwirtschaftskammer
  • Amtliche Urkunde(n) über Grundbesitz
5.) Studenten
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts
6.) Saisonal Beschäftigte
  • Nachweis über die Sozialversicherung der letzten drei Jahre
  • Arbeitsbescheinigung
  • Urlaubsbescheinigung
  • Unterschriftszirkular des Arbeitgebers
7.) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zum Besuch bei den Eltern
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus der Eltern ( z.B. Fotokopie der Reisepässe )
  • Schulbescheinigung
Eine Einladung / Verpflichtungserklärung gemäß § 84 Ausländergesetz aus Deutschland ist in diesen Fällen nicht erforderlich !

8.) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zum Besuch bei Dritten

  • Schulbescheinigung
  • Nachweis der Erwerbstätigkeit der Eltern
9.) Ehefrauen, die nicht berufstätig sind, müssen die entsprechenden unterlagen des Ehemannes vorlegen.

10.) Transitvisum

  • Visum des Ziellandes
  • Flugticket

2. Für Aufenthalte über drei Monate oder zur Arbeitsaufnahme

Bitte füllen Sie 2 weiße Anträge sorgfältig aus und bringen Sie alle Unterlagen zur Vorsprache mit, da Ihr Antrag andernfalls leider nicht in Bearbeitung genommen werden kann.

3. Visum zum Zwecke der Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland

  • gültiger Reisepaß
  • 2 Paßfotos
  • Ehefähigkeitszeugnis mit Zuständigkeitsbescheinigung nebst Fotokopie
  • Bei Kindern / Vorehen: Nüfus Kayit Örnegi und ggf. Scheidungsurteil (Bosanma ilami)
4. Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung nach Heirat in der Türkei
  • gültiger Reisepaß
  • 2 Paßfotos
  • internationale Heiratsurkunde (Uluslararasi Aile C+zdani) in Original nebst Fotokopie
  • Bei Kindern / Vorehen: Nüfus Kayit Örnegi und ggf. Scheidungsurteil (Bosanma ilami)
5. Visum zum Zwecke des Studiums in der Bundesrepublik Deutschland
  • gültiger Reisepaß
  • 2 Paßfotos
  • Studienbescheinigung / Abschlussdiplom der türkischen Universität
  • Bescheinigung der deutschen Universität über das Vorliegen eines Antrages auf Zulassung zum Studium oder Zulassungsbescheid / Bescheinigung über die Aufnahme an einem Studienkolleg
  • Kostenübernahmeerklärung für die Dauer des Studiums durch in der Bundesrepublik Deutschland lebende Personen
Das Generalkonsulat behält sich vor, noch weitere Unterlagen nachzufordern. Auch bei Vorlage aller erbetenen Unterlagen kann der Visumsantrag abgelehnt werden. Das Generalkonsulat kann nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare annehmen. Bitte bedenken Sie, dass alle Unterlagen, die nicht im Generalkonsulat verbleiben sollen, im Original und in Fotokopie (diese verbleibt dann im Generalkonsulat) vorgelegt werden müssen.

Anmerkung der Webmaster: Hier handelt es sich wirklich jeweils um die MINDESTENS vorzulegenden Dokumente. Genaue Angaben zu meist geforderten Unterlagen in den jeweiligen Rubriken nachschauen. Natürlich können wir keinerlei Garantien geben. Wir versuchen die Angelegenheit nur zu erleichtern.

Über weitergehende Tips und Berichte sind wir dankbar!!!!!!

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